Allgemeine Informationen und Sicherheit
HIN stellt als Technologie-Partner den E-Rezept Schweiz Service zur Verfügung. HIN stellt die Authentisierung der Ärztin oder des Arztes sowie der Apotheke sicher, signiert das E-Rezept und speichert die notwendigen Daten zur Prüfung der Signatur zusammen mit der eindeutigen Rezept-ID. Ebenso werden die laufenden Aktivitäten zentral gespeichert (z.B. Einlösung, Sperre, ...), damit jederzeit der korrekte Status des Rezeptes nachvollzogen werden kann. HIN speichert keine Patientendaten.
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke bleiben die vollständigen Rezeptdaten dort, wo sie hingehören – im QR-Code auf dem Rezept selbst und damit unter Kontrolle des Patienten. Nur für die Funktionalität unbedingt notwendige Daten speichert HIN in einem sicheren Rechenzentrum in der Schweiz. Diese Daten lassen aber keinen Rückschluss auf den Patienten zu. Die elektronische Rezept-Signatur macht das Rezept fälschungssicher und gewährleistet die Datenintegrität.
WeiterlesenDer signierte Rezeptdatensatz befindet sich im QR-Code. Durch abscannen des QR-Codes kann überprüft werden, ob das E-Rezept mit dem E-Rezept Schweiz Service ausgestellt wurde und ob es gültig ist. Die Validierung findet entweder direkt in Ihrem Primärsystem statt oder kann auch mit den Web-Applikationen von HIN durchgeführt werden auf www.e-prescription.hin.ch oder pharma-eprescription.hin.ch (nur für Apotheken). Weichen die Angaben auf dem Ausdruck zum E-Rezept (Papier) von den im QR-Code enthaltenen Daten ab bzw. meldet der Service nach der Validierung einen Fehler, muss von einer Fälschung ausgegangen werden. In diesem Fall bitten wir Sie, das entsprechende Rezept einzubehalten und den HIN-Support zu kontaktieren.
Gemeinsam haben die beiden Services, dass die elektronische Unterschrift genutzt wird, um damit die Integrität des Dokumentes, d.h. die Unveränderbarkeit dessen Inhalts, sicherzustellen. Die Sicherheit der elektronischen Unterschrift wird bei beiden Services über die Nutzung der persönlichen HIN Identität, die im Signaturzertifikat repräsentiert ist, sowie durch die Authentisierung innerhalb der Signaturauslösung sichergestellt.
WeiterlesenFür Ärztinnen und Ärzte
Das E-Rezept wird in einem Klinik- oder Praxisinformationssystem (KIS/PIS) erstellt, das den E-Rezept Schweiz Service tiefenintegriert hat. Um zu erfahren, ob der E-Rezept Schweiz Service bereits in Ihr System integriert ist, kontaktieren Sie Ihren Systemanbieter. Alternativ gibt die Möglichkeit, die Webapplikation von Documedis® zu verwenden. Wenden Sie sich dazu direkt an den Hersteller HCI Solutions AG: sales@hcisolutions.ch
Voraussetzung für die Ausstellung von E-Rezepte ist, dass der E-Rezept Schweiz Service in das Praxisinformationssystem integriert ist. Hinzu benötigen Sie eine EPDG-zertifizierte elektronische Identität(persönlich), die mit dem Attribut «Ärztin/Arzt» versehen ist, wie z. B. die HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten.
Auf www.e-rezept.ch findet Sie eine Liste von E-Rezept Schweiz konformen Primärsystemen. Sollte Ihr Anbieter das E-Rezept noch nicht unterstützen, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Wir werden uns dann mit Ihrem Anbieter in Verbindung setzen, um Ihn zur Umsetzung des E-Rezept Schweiz Services zu motivieren und ihn bei Bedarf zu unterstützen.
Bei Dauerrezepten lassen sich die Anzahl Packungen und die Dauer der Bezugsmöglichkeit in Monaten abbilden. Eine Wiederholung ist solange zulässig bis die verordnete Anzahl Packungen nach Massgabe der Dosierung abgegeben worden ist. Weitere Präzisierungen zur Abgabe können im Kommentarfeld ergänzt werden.
Die Adressdaten des Arztes/der Ärztin werden vom PIS/KIS zur Verfügung gestellt. Wenden Sie sich an Ihren Primärsystemanbieter, um in Erfahrung zu bringen, ob und wie die Kontaktdaten angepasst werden können.
Für Apotheken
Sie benötigen eine elektronische Identität (persönlich oder unpersönlich Team-Identität) mit dem Attribut Apothekerin/Apotheker bzw. Apotheke. Die HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten und die OVAN ID von Ofac werden vom Service unterstützt. Welche IDs von Ihrem Primärsystem unterstützt wird, erfahren Sie direkt bei Ihrem Primärsystemanbieter.
Kontaktieren Sie Ihren Primärsystemanbieter, um in Erfahrung zu bringen ob, der E-Rezept Schweiz Service bereits in seinem System verfügbar ist.
E-Rezepte können Sie als Apotheke direkt im POS-System oder über die Webapplikation einlösen.
Melden Sie Ihre Apotheke an, dass diese den E-Rezept Schweiz Service unterstützt. Sie werden dann im Apothekenfinder aufgeführt.
Die Anmeldung für den Apothekenfinder finden Sie hier:
https://www.hin.ch/de/services/e-rezept/e-rezept-apotheken-melden.cfm
Den Apothekenfinder finden Sie hier: https://e-rezept.ch/apothekenfinder oder https://ihre-apotheke.ch/de/pharmago?facets=services:72
Ja es gibt die Möglichkeit die Web-Applikation der HIN zu nutzen, um die E-Rezepte einzulösen. Damit kann die Einlösung des Rezepts beim zentralen Service dokumentiert werden, was wichtig ist, damit der Status des Rezepts jederzeit korrekt dargestellt wird. Die Dokumentation im POS-System erfolgt separat.
Des Weiteren gibt es Lösungen von z.B. Documedis oder pharmaVista (https://www.hcisolutions.ch/)
Mit der E-Rezept Web Applikation können Apotheken E-Rezepte lesen, verifizieren und den Status durch die Abgabe der Medikamente ändern. Voraussetzung, um die E-Rezept Web Applikation zu nützen finden Sie hier.
Weiterlesen- Scannen Sie vor jeder Einlösung den QR-Code mit dem Barcode-Scanner ab. Achtung, damit ist noch keine Einlösung automatisch gemacht, diese ist im E-Rezept Service auf dem Primärsystem resp. in der Weblösung zu bestätigen.
- Überprüfen sie, ob der Inhalt des QR-Codes mit dem Inhalt des ausgedruckten eRezepts (sofern sie einen Ausdruck/PDF erhalten) übereinstimmt. Falls nicht, handelt es sich möglicherweise um eine Fälschung!
- Überprüfen Sie den Status des E-Rezepts im Service: Wurde das E-Rezept bereits vollständig eingelöst oder teileingelöst. resp. gar nicht eingelöst.
- Falls das E-Rezept noch gar nicht oder erst teileingelöst ist, erfassen Sie die Abgabe oder Teilabgabe gemäss den Vorgaben im E-Rezept Schweiz Service und in Ihrem POS-System. Klären Sie die Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.
- Achten Sie darauf, dass sie nach der letzten Teileinlösung eines E-Rezeptes dem Service gegenüber die vollständige Einlösung melden, damit der Status des E-Rezepts korrekt dokumentiert ist.
Es gelten im übrigen die gleichen Dokumentations- und Archivierungspflichten wie beim physischen Rezept.
Für die Einlösung über die Web-Applikation (pharma-eprescription.hin.ch) finden Sie hier die Anleitung.
Durch das Scannen werden die Rezeptdaten ausgelesen, die Einlösung muss aber noch im POS-System bestätigt werden. Im weiteren muss ein E-Rezept wie ein physisches Rezept archiviert werden, diese Pflicht besteht weiterhin. Mit dem QR-Code und der digitalen Signatur besteht die Möglichkeit das E-Rezept digital zu archivieren. Für weitere Informationen zur Archivierung wenden Sie sich an Ihren Primärsystemanbieter.
Bei Dauerrezepten lassen sich die Anzahl Packungen und die Dauer der Bezugsmöglichkeit in Monaten abbilden. Eine Wiederholung ist solange zulässig bis die verordnete Anzahl Packungen nach Massgabe der Dosierung abgegeben worden ist. Weitere Präzisierungen zur Abgabe können im Kommentarfeld ergänzt werden.
Das E-Rezept Schweiz ist eine signierte Urkunde, die nicht nachträglich verändert werden kann. Erfassen Sie die genaue Abgabe der betreffenden Position in ihrem POS-System. Optional kann auch bei der Teileinlösung eines E-Rezepts mit Hilfe eines "Substituts" genau angegeben werden, welche Artikel abgegeben wurden. Klären Sie die Möglichkeiten bei der Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.
Bei einer vollständigen Einlösung des E-Rezepts wird einzig die Einlösung im Service registriert. Bei einer Teilrezept-Einlösung kann festgehalten werden, ob und womit ein Medikament substituiert worden ist, sofern dies durch den verordnenden Arzt nicht ausgeschlossen worden ist. Klären Sie die Möglichkeiten bei der Teilrezept-Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.
Wenn eine Position auf dem E-Rezept nicht vorrätig ist, kann durch die Erfassung einer Teilabgabe der Rest der Medikamente abgegeben und im Service dokumentiert werden. Somit stellt dies kein Problem für den E-Rezept Schweiz Service dar. Klären Sie die Möglichkeiten bei der Teilrezept-Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.
Das E-Rezept ist zwingend elektronisch einzulösen und sollte beim Schritt der Abgabe eingelöst werden. So kann eine Mehrfacheinlösung effektiv verhindert werden. Sollte trotzdem mal eine Einlösung vergessen gehen, sollte diese so schnell wie möglich gegenüber dem E-Rezept-Service nachgeholt werden (Hinweis: Das Datum der Abgabe kann nicht nachträglich dokumentiert werden, es wird nur das Datum der Erfassung der Abgabe im Service dokumentiert). Beachten Sie zusätzlich die Archivierungspflichten des Rezepts.
Als Apotheke können Sie ein von der Verschreibung abweichendes Medikament (Substitut, z.B. ein Generikum) nur abgeben, wenn die Ärztin oder der Arzt die Möglichkeit der Medikament Substitution bei der Erstellung des E-Rezepts nicht explizit unterbunden hat.
Im Rahmen einer Teil-Abgabe kann die Substitution im E-Rezept dokumentiert werden.
Wie Sie die Substitution in der Webapplikation eintragen können, erfahren Sie in der Anleitung zur Webapplikation.Falls Sie die Substitution direkt im Apothekensystem Ihrer Apotheke vornehmen möchten, bitten wir Sie, mit dem Apothekensystem-Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Bei der Dokumentation der Abgabe in Form einer Teil-Abgabe ist es erforderlich, am Ende – wenn das Rezept durch die Summe der Teilabgaben vollständig abgegeben wurde – noch die vollständige Abgabe auf dem E-Rezept zu dokumentieren, damit das E-Rezept den korrekten Status «Vollständig eingelöst» erhält.
Beachten Sie auch die informationen auf der Webseite der E-Rezept Schweiz Initiative
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