Allgemeine Informationen

Als Apotheke können Sie ein von der Verschreibung abweichendes Medikament (Substitut, z.B. ein Generikum) nur abgeben, wenn die Ärztin oder der Arzt die Möglichkeit der Medikament Substitution bei der Erstellung des E-Rezepts nicht explizit unterbunden hat.

Im Rahmen einer Teil-Abgabe kann die Substitution im E-Rezept dokumentiert werden.
Wie Sie die Substitution in der Webapplikation eintragen können, erfahren Sie in der Anleitung zur Webapplikation.Falls Sie die Substitution direkt im Apothekensystem Ihrer Apotheke vornehmen möchten, bitten wir Sie, mit dem Apothekensystem-Anbieter Kontakt aufzunehmen.


Bei der Dokumentation der Abgabe in Form einer Teil-Abgabe ist es erforderlich, am Ende – wenn das Rezept durch die Summe der Teilabgaben vollständig abgegeben wurde – noch die vollständige Abgabe auf dem E-Rezept zu dokumentieren, damit das E-Rezept den korrekten Status «Vollständig eingelöst» erhält.

Von der Arztpraxis bis in die Apotheke bleiben die vollständigen Rezeptdaten dort, wo sie hingehören – im QR-Code auf dem Rezept selbst und damit unter Kontrolle des Patienten. Nur für die Funktionalität unbedingt notwendige Daten speichert HIN in einem sicheren Rechenzentrum in der Schweiz. Diese Daten lassen aber keinen Rückschluss auf den Patienten zu. Die elektronische Rezept-Signatur macht das Rezept fälschungssicher und gewährleistet die Datenintegrität.

Weiterlesen

Mit der E-Rezept Web Applikation können Apotheken E-Rezepte lesen, verifizieren und den Status durch die Abgabe der Medikamente ändern. Voraussetzung, um die E-Rezept Web Applikation zu nützen finden Sie hier.

Weiterlesen

Ja, grundsätzlich schon. Wie bei einem handschriftlichen unterzeichneten Dokument muss man aber auch bei einem elektronisch unterzeichneten Dokument überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Anbei einige Tipps, worauf Sie achten müssen:

Weiterlesen

Gemeinsam haben die beiden Services, dass die elektronische Unterschrift genutzt wird, um damit die Integrität des Dokumentes, d.h. die Unveränderbarkeit dessen Inhalts, sicherzustellen. Die Sicherheit der elektronischen Unterschrift wird bei beiden Services über die Nutzung der persönlichen HIN Identität, die im Signaturzertifikat repräsentiert ist, sowie durch die Authentisierung innerhalb der Signaturauslösung sichergestellt.

Weiterlesen

Das E-Rezept Schweiz ist eine Initiative des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH für einen neuen, digitalen Rezeptstandard im Gesundheitswesen. Beim E-Rezept Schweiz handelt es sich um ein normal gültiges Arztrezept, welches digital signiert und mit einem QR-Code versehen ist.

HIN stellt als Technologie-Partner den E-Rezept Schweiz Service zur Verfügung. HIN stellt die Authentisierung der Ärztin oder des Arztes sowie der Apotheke sicher, signiert das E-Rezept und speichert die notwendigen Daten zur Prüfung der Signatur zusammen mit der eindeutigen Rezept-ID. Ebenso werden die laufenden Aktivitäten zentral gespeichert (z.B. Einlösung, Sperre, ...), damit jederzeit der korrekte Status des Rezeptes nachvollzogen werden kann. HIN speichert keine Patientendaten. 

Das E-Rezept wird in einem Klinik- oder Praxisinformationssystem (KIS/PIS) erstellt, das den E-Rezept Schweiz Service tiefenintegriert hat. Um zu erfahren, ob der E-Rezept Schweiz Service bereits in Ihr System integriert ist, kontaktieren Sie Ihren Systemanbieter. Alternativ gibt die Möglichkeit, die Webapplikation von Documedis® zu verwenden. Wenden Sie sich dazu direkt an den Hersteller HCI Solutions AG: sales@hcisolutions.ch

Beim E-Rezept Schweiz werden die Daten grundsätzlich im Rezept selbst gespeichert. Dies hat den Vorteil, dass keine medizinischen bzw. Patientendaten zentral gespeichert werden (Privacy by Design). Das E-Rezept Schweiz enthält einen QR-Code, der alle Daten enthält, die auf dem Rezept sichtbar sind. Der QR-Code kann in der Apotheke eingelesen werden. Die Patientin oder der Patient erhält das Rezept mit dem QR-Code entweder ausgedruckt auf Papier, als PDF oder dieses kann auch digitial über einen sicheren Kanal übermittelt werden. Alle Aktivitäten mit dem Rezept wie z.B. Ausstellung, Einlösung oder Sperrung werden zentral im Service dokumentiert, um den Status eines E-Rezepts jederzeit nachvollziehen zu können.

Das E-Rezept Schweiz ist einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar. Die Patientin oder der Patient hat die volle Kontrolle über seine Daten und kann das Rezept in der Apotheke seiner Wahl einlösen. Die schriftlichen Formalitäten entfallen. Der Ablauf zwischen Ärzten, Apothekerinnen und Patienten wird einfacher.

Das E-Rezept Schweiz muss nicht mehr physisch unterschrieben werden. Es kann örtlich unabhängig vom Papierrezept digital signiert und direkt elektronisch an die Patientin oder den Patienten übermittelt werden. Dadurch kann das Ausdrucken entfallen.

Das E-Rezept ist durch den QR-Code automatisiert verarbeitbar und erspart dadurch die manuelle Erfassung. Mit der Statusabfrage kann nachvollzogen werden, ob das Rezept bereits bei einer anderen Apotheke eingelöst wurde.

Der QR-Code beinhaltet einerseits eine digitale Signatur, andererseits die strukturierten Informationen des Rezepts. Die Signatur kann validiert, die Gültigkeit des Rezepts überprüft werden. Die strukturierten Daten können für die Weiterverarbeitung in anderen Applikationen verwendet werden, zum Beispiel in einer App für die Patientin bzw. den Patienten oder in einem Warenwirtschaftssystem.

Das E-Rezept Schweiz ist sehr fälschungssicher, was möglichen Missbrauch erschwert. Ein E-Rezept wird von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt elektronisch signiert. Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer gültigen und verifizierten elektronischen Identität können E-Rezepte signieren. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Ebenso prüft sie den Status des Rezepts und aktualisiert diesen nach dem Einlösen. Dazu muss auch die Apotheke über eine gültige und verifizierte elektronische Identität verfügen. Basierend auf den Transaktionsdaten, die bei HIN gespeichert werden, kann immer nachvollzogen werden, was mit dem Rezept passiert ist.

Dem E-Rezept Schweiz liegt ein Statusmodell zugrunde. Bei jedem Einlösen in einer Apotheke wird der Status angepasst. So kann festgestellt werden, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Zentral ist, dass die Apotheke vor dem Einlösen auch den QR-Code validiert.

Transaktionsdaten fallen an, wenn ein E-Rezept beispielsweise eingelöst, teileingelöst oder revoziert wird. Sie dokumentieren den Status eines E-Rezepts. Im Gegensatz zu den persönlichen Daten der Patientin oder des Patienten, die nur im E-Rezept selbst gespeichert sind, werden Transaktionsdaten zentral bei HIN gespeichert.

In allen am E-Rezept Schweiz teilnehmenden Apotheken: Karte anzeigen.

Im Moment ist das Ausstellen von eRezepten nur Ärztinnen und Ärzte, die sich mit einer persönlichen elektronischen Identität ausweisen können, vorbehalten.

Voraussetzung für die Ausstellung von E-Rezepte ist, dass der E-Rezept Schweiz Service in das Praxisinformationssystem integriert ist. Hinzu benötigen Sie eine EPDG-zertifizierte elektronische Identität(persönlich), die mit dem Attribut «Ärztin/Arzt» versehen ist, wie z. B. die HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten.

Sie müssen im Besitz des E-Rezepts sein, ansonsten müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein. Der Status kann durch Scannen des QR-Codes z.B. mit einem Smartphone überprüft werden.

Sie benötigen eine elektronische Identität (persönlich oder unpersönlich Team-Identität) mit dem Attribut Apothekerin/Apotheker bzw. Apotheke. Die HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten und die OVAN ID von Ofac werden vom Service unterstützt. Welche IDs von Ihrem Primärsystem unterstützt wird, erfahren Sie direkt bei Ihrem Primärsystemanbieter.
Kontaktieren Sie Ihren Primärsystemanbieter, um in Erfahrung zu bringen ob, der E-Rezept Schweiz Service bereits in seinem System verfügbar ist. 
E-Rezepte können Sie als Apotheke direkt im POS-System oder über die Webapplikation einlösen.
Melden Sie Ihre Apotheke an, dass diese den E-Rezept Schweiz Service unterstützt. Sie werden dann im Apothekenfinder aufgeführt.
Die Anmeldung für den Apothekenfinder finden Sie hier:
https://www.hin.ch/de/services/e-rezept/e-rezept-apotheken-melden.cfm
Den Apothekenfinder finden Sie hier: https://e-rezept.ch/apothekenfinder oder https://ihre-apotheke.ch/de/pharmago?facets=services:72

  1. Scannen Sie vor jeder Einlösung den QR-Code mit dem Barcode-Scanner ab. Achtung, damit ist noch keine Einlösung automatisch gemacht, diese ist im E-Rezept Service auf dem Primärsystem resp. in der Weblösung zu bestätigen.
  2. Überprüfen sie, ob der Inhalt des QR-Codes mit dem Inhalt des ausgedruckten eRezepts (sofern sie einen Ausdruck/PDF erhalten) übereinstimmt. Falls nicht, handelt es sich möglicherweise um eine Fälschung!
  3. Überprüfen Sie den Status des E-Rezepts im Service: Wurde das E-Rezept bereits vollständig eingelöst oder teileingelöst. resp. gar nicht eingelöst.
  4. Falls das E-Rezept noch gar nicht oder erst teileingelöst ist, erfassen Sie die Abgabe oder Teilabgabe gemäss den Vorgaben im E-Rezept Schweiz Service und in Ihrem POS-System. Klären Sie die Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.
  5. Achten Sie darauf, dass sie nach der letzten Teileinlösung eines E-Rezeptes dem Service gegenüber die vollständige Einlösung melden, damit der Status des E-Rezepts korrekt dokumentiert ist.

Es gelten im übrigen die gleichen Dokumentations- und Archivierungspflichten wie beim physischen Rezept.

Für die Einlösung über die Web-Applikation (pharma-eprescription.hin.ch) finden Sie hier die Anleitung.

Das E-Rezept Schweiz ist eine signierte Urkunde, die nicht nachträglich verändert werden kann. Erfassen Sie die genaue Abgabe der betreffenden Position in ihrem POS-System. Optional kann auch bei der Teileinlösung eines E-Rezepts mit Hilfe eines "Substituts" genau angegeben werden, welche Artikel abgegeben wurden. Klären Sie die Möglichkeiten bei der Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.

Bei einer vollständigen Einlösung des E-Rezepts wird einzig die Einlösung im Service registriert. Bei einer Teilrezept-Einlösung kann festgehalten werden, ob und womit ein Medikament substituiert worden ist, sofern dies durch den verordnenden Arzt nicht ausgeschlossen worden ist.  Klären Sie die Möglichkeiten bei der Teilrezept-Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.

Wenn eine Position auf dem E-Rezept nicht vorrätig ist, kann durch die Erfassung einer Teilabgabe der Rest der Medikamente abgegeben und im Service dokumentiert werden. Somit stellt dies kein Problem für den E-Rezept Schweiz Service dar. Klären Sie die Möglichkeiten bei der Teilrezept-Einlösung eines E-Rezept Schweiz im Detail mit ihrem Primärsystemanbieter ab.

Das E-Rezept ist zwingend elektronisch einzulösen und sollte beim Schritt der Abgabe eingelöst werden. So kann eine Mehrfacheinlösung effektiv verhindert werden. Sollte trotzdem mal eine Einlösung vergessen gehen, sollte diese so schnell wie möglich gegenüber dem E-Rezept-Service nachgeholt werden (Hinweis: Das Datum der Abgabe kann nicht nachträglich dokumentiert werden, es wird nur das Datum der Erfassung der Abgabe im Service dokumentiert). Beachten Sie zusätzlich die Archivierungspflichten des Rezepts. 

Durch das Scannen werden die Rezeptdaten ausgelesen, die Einlösung muss aber noch im POS-System bestätigt werden. Im weiteren muss ein E-Rezept wie ein physisches Rezept archiviert werden, diese Pflicht besteht weiterhin. Mit dem QR-Code und der digitalen Signatur besteht die Möglichkeit das E-Rezept digital zu archivieren. Für weitere Informationen zur Archivierung wenden Sie sich an Ihren Primärsystemanbieter.

Ja es gibt die Möglichkeit die Web-Applikation der HIN zu nutzen, um die E-Rezepte einzulösen. Damit kann die Einlösung des Rezepts beim zentralen Service dokumentiert werden, was wichtig ist, damit der Status des Rezepts jederzeit korrekt dargestellt wird. Die Dokumentation im POS-System erfolgt separat. 
Des Weiteren gibt es Lösungen von z.B. Documedis oder pharmaVista (https://www.hcisolutions.ch/)

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns, falls Ihre Frage nicht geklärt werden konnte.