Allgemeine Informationen

Ja, grundsätzlich schon. Wie bei einem handschriftlichen unterzeichneten Dokument muss man aber auch bei einem elektronisch unterzeichneten Dokument überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Anbei einige Tipps, worauf Sie achten müssen:

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Gemeinsam haben die beiden Services, dass die elektronische Unterschrift genutzt wird, um damit die Integrität des Dokumentes, d.h. die Unveränderbarkeit dessen Inhalts, sicherzustellen. Die Sicherheit der elektronischen Unterschrift wird bei beiden Services über die Nutzung der persönlichen HIN Identität, die im Signaturzertifikat repräsentiert ist, sowie durch die Authentisierung innerhalb der Signaturauslösung sichergestellt.

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Mit HIN Sign können Dokumente auf Basis der persönlichen HIN Identität fälschungssicher elektronisch signiert werden. In unserem Video erfahren Sie mehr über die datenschutzkonforme Lösung:

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PDF-Dokumente elektronisch unterschreiben (signieren)

1. Rufen Sie in Ihrem Webbrowser die folgende Seite auf: https://sign.hin.ch. Stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrer persönlichen HIN Identität angemeldet sind.

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  • HIN Sign für Pulse Medica aktivieren
  • HIN Sign in Pulse Medica verwenden 
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Das schweizerische Recht ist technologieneutral formuliert. HIN Sign ist darum rechtlich verbindlich gemäss Art. 11 OR. Dies gilt für alle Dokumente, bei denen das Gesetz keine bestimmte Form voraussetzt. Für das Gesundheitswesen bedeutsame Ausnahmen sind die Verschreibung von Betäubungsmitteln (es ist ausschliesslich das amtliche Rezeptformular zu verwenden) und die fürsorgerische Unterbringung (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur QES notwendig). Diese Dokumente dürfen nicht mit HIN Sign signiert werden.

Nein. HIN arbeitet bei HIN Sign mit der Firma Certifaction AG (certifaction.io) zusammen. Certifaction trägt zum Service den Nachweis der Unveränderbarkeit der Dokumente bei, HIN das Signieren der Dokumente mittels HIN eID. Durch diese Kombination kann nachgewiesen werden, wer ein Dokument signiert hat und ob es unverändert ist.

Mit seiner HIN eID weist sich der Unterzeichner eindeutig aus, sodass garantiert ist, dass er und niemand sonst ein Dokument mit HIN Sign signiert hat. Weitere Informationen zur HIN eID finden Sie auf unserer Website.

Signaturservice: Voraussetzungen

Sie benötigen eine HIN Mitgliedschaft mit einer persönlichen HIN Identität sowie einen Computer mit Internetzugang. Darauf sollte ein gängiger Webbrowser installiert sein.

Mit dem älteren HIN Client 1 kann der Signaturservice nur in Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. Mit dem neueren HIN Client 3 läuft HIN Sign in allen Webbrowsern.

HIN Sign unterstützt alle gängigen Webbrowser. 

Mit dem älteren HIN Client 1 kann der Signaturservice nur in Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden. Mit dem neueren HIN Client 3 läuft HIN Sign in allen Webbrowsern.

Nein, es können nur PDF-Dokumente mit HIN Sign signiert werden. Hier gibt es wenige Einschränkungen: Verschlüsselte oder passwortgeschützte PDFs können nicht signiert werden.

Signaturservice verwenden

Ja, grundsätzlich schon. Wie bei einem handschriftlichen unterzeichneten Dokument muss man aber auch bei einem elektronisch unterzeichneten Dokument überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Anbei einige Tipps, worauf Sie achten müssen:

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Es ist nicht empfohlen, E-Rezepte mit HIN Sign auszustellen, da es hierfür den E-Rezept Schweiz Service gibt. Wird letzterer für die Erstellung von E-Rezepten genutzt, ist automatisch sichergestellt, dass das Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Erstellen Sie dennoch ein E-Rezept mit HIN Sign, ist es wichtig, dass Sie dieses immer direkt an die Apotheke senden, in der es eingelöst wird. Geben Sie das E-Rezept nie an den Patienten ab. Denn da HIN Sign keine Entwertung des Rezeptes sicherstellen kann, könnte der Patient dieses sonst missbräuchlich mehrmals einlösen.

Eine Unterschrift mit HIN Sign reicht nicht aus für das Ausstellen von Rezepten für Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen, sowie für die Verordnung einer fürsorglichen Unterbringung. HIN Sign sollte auch nicht für die Ausstellung von elektronischen Rezepten verwendet werden, da es hierfür den E-Rezept Schweiz Service gibt.

Der E-Rezept Schweiz Service nutzt ebenfalls die elektronische Signatur im Ausstellungsprozess, das E-Rezept selbst wird aber in einer eigens für diesen Zweck entwickelten Applikation ausgestellt und signiert. Der Vorteil des E-Rezept Schweiz Services liegt darin, dass die Rezeptdaten nicht nur signiert. sondern das Rezept nach der Einlösung entwertet wird und somit keine Missbrauchsgefahr besteht, beispielsweise durch das mehrmalige Einlösen des gleichen Rezepts. Gleichzeitig ist auch die Medikamentenauflösung digital, d.h. die einlösende Apotheke sieht sofort, welches Medikament in welcher Packungsgrösse durch den Arzt verschrieben wurde.

  • Arbeitsunfähigkeitszeugnisse
  • Berichte und Gutachten
  • Klinische Befunde
  • Formulare

Kurzum alle Dokumente, bei denen das Gesetz keine bestimmte Form voraussetzt.

Das hängt von Ihren Einstellungen im Webbrowser ab. Oft ist auf dem Computer z.B. ein Ordner mit der Bezeichnung «Download» standardmässig eingestellt.

Klicken Sie rechts oben auf den Pfeil neben Ihrem Namen. Sie können auswählen zwischen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.

Signaturservice: technische Fragen

Ja, es können bis zu acht Personen gleichzeitig ein Dokument unterzeichnen.

Eine Signatur zurückzuziehen, ist mit PDF-Signaturen nicht möglich, da die Signatur direkt in das PDF-Dokument integriert ist. Dies ist vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier: Wenn ich ein Dokument unterschrieben habe, kann ich meine Signatur auch nicht zurückziehen.

Im Prinzip nicht. Aber je nach Grösse des Dokuments und abhängig von der Rechenleistung Ihres Computers kann die Verarbeitung länger dauern. Wir empfehlen deshalb, PDF-Dokumente vor dem Signieren auf max. 10 MB zu komprimieren.

Bei einer freien Platzierung der Signatur ist es leider nicht möglich, im Nachhinein noch weitere Signierende hinzuzufügen.

In den Vorgängen können Sie nachschauen, welche Dokumente signiert wurden. Zudem können Sie:

  • den Signatur-Status prüfen;
  • weitere Signierende hinzufügen (im Fall von MultiSign) – dies ist allerdings nicht möglich, wenn eine Signierreihenfolge gewählt wurde;
  • Signatureinladungen zurückziehen;
  • einen Signaturvorgang abbrechen;
  • das Dokument erneut herunterladen (im Fall von Multisign, innert zehn Tagen nach Abschluss des Signaturvorgangs);
  • eine Datei vor Ablauf der zehn Tage entfernen.

HIN Sign signiert Dokumente nach dem PAdES-Standard. PAdES steht für «PDF Advanced Electronic Signatures».

Ja.

Jedes Dokument, jede Datei besteht aus Bits und Bytes. Mit einem mathematischen Algorithmus (Hashfunktion) kann daraus eine Zeichenfolge errechnet werden, der sogenannte Hashwert. Der Hashwert ist bei jeder Datei anders – genau wie der Fingerabdruck beim Menschen. Da sich aus dem Hashwert kein Rückschluss auf den Inhalt des Dokuments ziehen lässt, eignet er sich für datenschutzkonformes elektronisches Signieren. 

Ja, Sie können mehrere Dokumente auswählen und gleichzeitig signieren.

Solange Sie keine Änderungen im Dokument vornehmen, wird nichts passieren. Der «Fingerabdruck» des Dokuments verändert sich nicht, wenn Sie nur den Dateinamen ändern.

Bitte leeren Sie den Cache des Browsers und versuchen Sie es erneut.

Verifikationsservice: Voraussetzungen

Sie brauchen ein Endgerät (PC/Mac) mit gängigem Webbrowser und Internetzugang sowie die Desktop-Version des Adobe Acrobat Reader.

Nein. Jeder, der ein signiertes Dokument erhält kann es verifizieren. Entweder mit dem Adobe Acrobat Reader oder ältere Dokumente (vor 25.01.2023) auf verification.hin.ch.

Nein, die Verifizierung ist kostenlos.

Auf einem PC/Mac oder Notebook.

Ja, Sie benötigen die Desktop-Version des Adobe Acrobat Reader. Der Reader kann von der Website von Adobe gratis heruntergeladen werden. Ältere Dokumente (vor 25.01.2023) können nach wie vor auf verification.hin.ch verifiziert werden.

Der Verifikationsservice von HIN Sign funktioniert mit allen gängigen Webbrowsern wie Chrome, Safari, Firefox oder Edge.

Verifikationsservice verwenden

Um zu prüfen, ob ein mit HIN Sign signiertes Dokument echt ist, können Sie dieses mit dem Adobe Acrobat Reader (Desktop Version) verifizieren. Tun Sie dies immer, wenn Sie ein solches Dokument erhalten.

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Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an den HIN Support unter support@hin.ch.

iOS belegt Apple-fremde Webbrowser mit Restriktionen. Wenn Sie beispielsweise Google Chrome verwenden, blockiert iOS den Download. Um die «Digital Twin»-Funktion auf einem iPhone oder iPad nutzen zu können, müssen Sie den nativen Webbrowser Safari verwenden.

Öffnen Sie das Dokument im Acrobat Reader und klicken Sie für die Überprüfung einer Signatur auf das entsprechende Unterschriftenfeld.

Durch die HIN eID des Unterzeichners ist sichergestellt, dass dieser wirklich die Person ist, die das Dokument signiert hat.

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Kontaktieren Sie uns, falls Ihre Frage nicht geklärt werden konnte.