Allgemeine Informationen
Als Apotheke können Sie ein von der Verschreibung abweichendes Medikament (Substitut, z.B. ein Generikum) nur abgeben, wenn die Ärztin oder der Arzt die Möglichkeit der Medikament Substitution bei der Erstellung des E-Rezepts nicht explizit unterbunden hat.
Im Rahmen einer Teil-Abgabe kann die Substitution im E-Rezept dokumentiert werden.
Wie Sie die Substitution in der Webapplikation eintragen können, erfahren Sie in der Anleitung zur Webapplikation.Falls Sie die Substitution direkt im Apothekensystem Ihrer Apotheke vornehmen möchten, bitten wir Sie, mit dem Apothekensystem-Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Bei der Dokumentation der Abgabe in Form einer Teil-Abgabe ist es erforderlich, am Ende – wenn das Rezept durch die Summe der Teilabgaben vollständig abgegeben wurde – noch die vollständige Abgabe auf dem E-Rezept zu dokumentieren, damit das E-Rezept den korrekten Status «Vollständig eingelöst» erhält.
Von der Arztpraxis bis in die Apotheke bleiben die vollständigen Rezeptdaten dort, wo sie hingehören – im QR-Code auf dem Rezept selbst und damit unter Kontrolle des Patienten. Nur für die Funktionalität unbedingt notwendige Daten speichert HIN in einem sicheren Rechenzentrum in der Schweiz. Diese Daten lassen aber keinen Rückschluss auf den Patienten zu. Die elektronische Rezept-Signatur macht das Rezept fälschungssicher und gewährleistet die Datenintegrität.
WeiterlesenMit der E-Rezept Web Applikation können Apotheken E-Rezepte lesen, verifizieren und den Status durch die Abgabe der Medikamente ändern.
WeiterlesenJa, grundsätzlich schon. Wie bei einem handschriftlichen unterzeichneten Dokument muss man aber auch bei einem elektronisch unterzeichneten Dokument überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Anbei einige Tipps, worauf Sie achten müssen:
WeiterlesenGemeinsam haben die beiden Services, dass die elektronische Unterschrift genutzt wird, um damit die Integrität des Dokumentes, d.h. die Unveränderbarkeit dessen Inhalts, sicherzustellen. Die Sicherheit der elektronischen Unterschrift wird bei beiden Services über die Nutzung der persönlichen HIN Identität, die im Signaturzertifikat repräsentiert ist, sowie durch die Authentisierung innerhalb der Signaturauslösung sichergestellt.
WeiterlesenDas E-Rezept Schweiz ist eine Initiative des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH für einen neuen, digitalen Rezeptstandard im Gesundheitswesen. Beim E-Rezept Schweiz handelt es sich um ein normal gültiges Arztrezept, welches digital signiert und mit einem QR-Code versehen ist.
HIN stellt als Technologie-Partner den E-Rezept Schweiz Service zur Verfügung.
HIN stellt die Authentisierung der Ärztin oder des Arztes sowie der Apotheke sicher, signiert das E-Rezept und speichert die notwendigen Daten zur Prüfung der Signatur sowie die Transaktionsdaten. HIN speichert keine Patientendaten.
Nein, das E-Rezept wird durch ein Klinik- oder Praxisinformationssystem (KIS/PIS) erstellt, das den E-Rezept Schweiz Service tiefenintegriert hat. Um zu erfahren, ob der E-Rezept Schweiz Service bereits in Ihr System integriert ist, kontaktieren Sie Ihren Systemanbieter. Alternativ gibt die Möglichkeit, die Webapplikation von Documedis® zu verwenden. Wenden Sie sich dazu direkt an den Hersteller HCI Solutions AG: sales@hcisolutions.ch
Beim E-Rezept Schweiz werden die Daten grundsätzlich im Rezept selbst gespeichert. Dies hat den Vorteil, dass keine medizinischen bzw. Patientendaten zentral gespeichert werden (Privacy by Design). Das E-Rezept Schweiz enthält einen QR-Code, der in der Apotheke eingelesen wird. Die Patientin oder der Patient erhält das Rezept mit dem QR-Code entweder ausgedruckt auf Papier, als PDF per sicheres E-Mail oder direkt in eine App. Um sicherzustellen, dass Rezepte nicht mehrfach eingelöst werden können, werden Transaktionsdaten zentral bei HIN gespeichert. Bei einer Teildispensation wird dokumentiert, welche Medikamente abgegeben wurden.
Das E-Rezept Schweiz ist einfach anwendbar, sicher und überall einlösbar. Die Patientin oder der Patient hat die volle Kontrolle über seine Daten und kann das Rezept in der Apotheke seiner Wahl einlösen. Die schriftlichen Formalitäten entfallen. Der Ablauf zwischen Ärzten, Apothekerinnen und Patienten wird einfacher.
Das E-Rezept Schweiz muss nicht mehr physisch unterschrieben werden. Es kann örtlich unabhängig vom Papierrezept digital signiert und direkt elektronisch an die Patientin oder den Patienten übermittelt werden. Dadurch kann das Ausdrucken entfallen.
Das E-Rezept ist durch den QR-Code automatisiert verarbeitbar und erspart dadurch die manuelle Erfassung. Mit der Statusabfrage kann nachvollzogen werden, ob das Rezept bereits bei einer anderen Apotheke eingelöst wurde.
Der QR-Code beinhaltet einerseits eine digitale Signatur, andererseits die strukturierten Informationen des Rezepts. Die Signatur kann validiert, die Gültigkeit des Rezepts überprüft werden. Die strukturierten Daten können für die Weiterverarbeitung in anderen Applikationen verwendet werden, zum Beispiel in einer App für die Patientin bzw. den Patienten oder in einem Warenwirtschaftssystem.
Das E-Rezept Schweiz ist sehr fälschungssicher, was möglichen Missbrauch erschwert. Ein E-Rezept wird von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt elektronisch signiert. Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer gültigen und verifizierten elektronischen Identität können E-Rezepte signieren. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Ebenso prüft sie den Status des Rezepts und aktualisiert diesen nach dem Einlösen. Dazu muss auch die Apotheke über eine gültige und verifizierte elektronische Identität verfügen. Basierend auf den Transaktionsdaten, die bei HIN gespeichert werden, kann immer nachvollzogen werden, was mit dem Rezept passiert ist.
Dem E-Rezept Schweiz liegt ein Statusmodell zugrunde. Bei jedem Einlösen in einer Apotheke wird der Status angepasst. So kann festgestellt werden, ob ein Rezept bereits eingelöst wurde. Zentral ist, dass die Apotheke vor dem Einlösen auch den QR-Code validiert.
Transaktionsdaten fallen an, wenn ein E-Rezept beispielsweise eingelöst, teileingelöst oder revoziert wird. Sie dokumentieren den Status eines E-Rezepts. Im Gegensatz zu den persönlichen Daten der Patientin oder des Patienten, die nur im E-Rezept selbst gespeichert sind, werden Transaktionsdaten zentral bei HIN gespeichert.
In allen am E-Rezept Schweiz teilnehmenden Apotheken: Karte anzeigen.
Ärztinnen und Ärzte, die sich mit einer persönlichen elektronischen Identität ausweisen können.
Voraussetzung für die Ausstellung von E-Rezepte ist, dass der E-Rezept Schweiz Service in das Praxisinformationssystem integriert ist. Hinzu benötigen Sie eine EPDG-zertifizierte elektronische Identität(persönlich), die mit dem Attribut «Ärztin/Arzt» versehen ist, wie z. B. die HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten.
Sie müssen im Besitz des E-Rezepts sein, ansonsten müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
Sie benötigen eine elektronische Identität (persönlich oder unpersönlich) mit dem Attribut Apothekerin/Apotheker bzw. Apotheke. Das kann eine HIN eID, die Sie im Rahmen einer HIN Einzelmitgliedschaft oder Kollektivmitgliedschaft erhalten und eine OVAN ID von Ofac sein.
Sofern ihr Apothekensystem eine Anbindung an den E-Rezept Schweiz Service unterstützt, können Sie E-Rezepte als Apotheke direkt in Ihrem Apothekensystem einlösen. Je nach Apothekensystem wird die HIN eIDoder die OVAN ID unterstützt.
Falls ihr Apothekensystem die Anbindung noch nicht umgesetzt hat, ist eine Einlösung auch über die Webapplikation möglich. Für die Benutzung der Webapplikation wird eine HIN eID benötigt.
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