Es ist nicht empfohlen, E-Rezepte mit HIN Sign auszustellen, da es hierfür den E-Rezept Schweiz Service gibt. Wird letzterer für die Erstellung von E-Rezepten genutzt, ist automatisch sichergestellt, dass das Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Erstellen Sie dennoch ein E-Rezept mit HIN Sign, ist es wichtig, dass Sie dieses immer direkt an die Apotheke senden, in der es eingelöst wird. Geben Sie das E-Rezept nie an den Patienten ab. Denn da HIN Sign keine Entwertung des Rezeptes sicherstellen kann, könnte der Patient dieses sonst missbräuchlich mehrmals einlösen.