Eine Unterschrift mit HIN Sign reicht nicht aus für das Ausstellen von Rezepten für Medikamente, die unter die Betäubungsmittelverordnung fallen, sowie für die Verordnung einer fürsorglichen Unterbringung. HIN Sign sollte auch nicht für die Ausstellung von elektronischen Rezepten verwendet werden, da es hierfür den E-Rezept Schweiz Service gibt.
Der E-Rezept Schweiz Service nutzt ebenfalls die elektronische Signatur im Ausstellungsprozess, das E-Rezept selbst wird aber in einer eigens für diesen Zweck entwickelten Applikation ausgestellt und signiert. Der Vorteil des E-Rezept Schweiz Services liegt darin, dass die Rezeptdaten nicht nur signiert. sondern das Rezept nach der Einlösung entwertet wird und somit keine Missbrauchsgefahr besteht, beispielsweise durch das mehrmalige Einlösen des gleichen Rezepts. Gleichzeitig ist auch die Medikamentenauflösung digital, d.h. die einlösende Apotheke sieht sofort, welches Medikament in welcher Packungsgrösse durch den Arzt verschrieben wurde.