Die HIN Einzelmitgliedschaft enthält eine persönliche elektronische Identität sowie eine Praxis-Identität. Vertragsnehmer ist die Person, auf die die persönliche eID ausgestellt wird. Beide HIN Identitäten gehören also dieser Person, welche in der Folge auch die Verantwortung für die sachgerechte Nutzung der Praxis-Identität trägt. Aus rechtlichen Gründen ist es deshalb nicht möglich, lediglich eine Praxis-Identität zu bestellen. Jedoch ist es kein Problem, wenn Sie Ihre persönliche HIN Identität nur sehr selten oder gar nicht nutzen.
Mehr über die Unterschiede zwischen einer persönlichen eID und einer Praxis eID