Das schweizerische Recht ist technologieneutral formuliert. HIN Sign ist darum rechtlich verbindlich gemäss Art. 11 OR. Dies gilt für alle Dokumente, bei denen das Gesetz keine bestimmte Form voraussetzt. Für das Gesundheitswesen bedeutsame Ausnahmen sind die Verschreibung von Betäubungsmitteln (es ist ausschliesslich das amtliche Rezeptformular zu verwenden) und die fürsorgerische Unterbringung (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur QES notwendig). Diese Dokumente dürfen nicht mit HIN Sign signiert werden.