Der Versand einer E-Mail ist mit dem Versand einer Postkarte zu vergleichen: Jeder kann sie lesen, wenn er es darauf anlegt. Aus Sicht des Datenschutzes sind E-Mails – von einem herkömmlichen, unverschlüsselten Mailkonto verschickt – unsicher. Das primäre Sicherheitsproblem von herkömmlichen E-Mails ist, dass die Inhalte im Klartext übermittelt werden. Erst die Verschlüsselungstechnologie stellt sicher, dass nur der Absender und der Empfänger die Informationen lesen können. Berufsgeheimnisträger (wie Ärzte, Apotheker u.a.) sind aufgrund ihres besonderen Vertrauensverhältnisses zu ihren Klienten gesetzlich und standesrechtlich verpflichtet, Geheimhaltungspflichten einzuhalten. Der Versand von sensiblen Informationen in unverschlüsselten E-Mails stellt eine Verletzung des Berufsgeheimnisses dar und kann gem. Art. 321 StGB strafrechtlich mit Gefängnis oder Busse bestraft werden.