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Wie kann ich als Apothekerin oder Apotheker bei der Einlösung des E-Rezepts ein Substitutionsmedikament (z.B. Generikum) angeben?

Als Apotheke können Sie ein von der Verschreibung abweichendes Medikament (Substitut, z.B. ein Generikum) nur abgeben, wenn die Ärztin oder der Arzt die Möglichkeit der Medikament Substitution bei der Erstellung des E-Rezepts nicht explizit unterbunden hat.

Im Rahmen einer Teil-Abgabe kann die Substitution im E-Rezept dokumentiert werden.
Wie Sie die Substitution in der Webapplikation eintragen können, erfahren Sie in der Anleitung zur Webapplikation. Falls Sie die Substitution direkt im Apothekensystem Ihrer Apotheke vornehmen möchten, bitten wir Sie, mit dem Apothekensystem-Anbieter Kontakt aufzunehmen.


Bei der Dokumentation der Abgabe in Form einer Teil-Abgabe ist es erforderlich, am Ende – wenn das Rezept durch die Summe der Teilabgaben vollständig abgegeben wurde – noch die vollständige Abgabe auf dem E-Rezept zu dokumentieren, damit das E-Rezept den korrekten Status «Vollständig eingelöst» erhält.

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