Das E-Rezept Schweiz ist sehr fälschungssicher, was möglichen Missbrauch erschwert. Ein E-Rezept wird von der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt elektronisch signiert. Nur Ärztinnen und Ärzte mit einer gültigen und verifizierten elektronischen Identität können E-Rezepte signieren. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Ebenso prüft sie den Status des Rezepts und aktualisiert diesen nach dem Einlösen. Dazu muss auch die Apotheke über eine gültige und verifizierte elektronische Identität verfügen. Basierend auf den Transaktionsdaten, die bei HIN gespeichert werden, kann immer nachvollzogen werden, was mit dem Rezept passiert ist.