Die Bestimmungen des Datenschutzes und die Bestimmung des Art. 321 StGB zur ärztlichen Schweigepflicht kommen bei Behandlungen mittels telemedizinischer Methoden ebenso zur Anwendung wie beim persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnis. Dies bezieht sich jedoch vor allem auf die Bearbeitung und Ablage der während der Konsultation erfassten Daten, unabhängig von der Art der Konsultation.
Über HIN Meeting werden keine Gespräche aufgezeichnet und somit auch keine patientenbezogenen Daten gespeichert oder weitergegeben. Technisch läuft der Dienst über Server in der Schweiz und unterliegt somit dem schweizerischen Datenschutzgesetz, zu dessen Einhaltung wir uns verpflichten.
Aus diesem Grund ist unsererseits keine Datenschutz-Einwilligung seitens des Patienten nur aufgrund der Nutzung von HIN Meeting vorgesehen. Genauere Informationen zu den rechtlichen Aspekten, entnehmen Sie bitte dem Factsheet der FMH (PDF).